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Freiheitsentziehende Maßnahmen – was muss ich wissen?

  • Johannes Hoehnke

Linde ist 87 Jahre alt, hat Pflegegrad 3, eine diagnostizierte Demenz und lebt mit ihrem Sohn Maik zu Hause. Sie hat ein Pflegebett, welches dem ambulanten Pflegedienst die Versorgung erleichtert und einen Rollator, da sie zuletzt zweimal gestürzt ist.

Gerade im letzten halben Jahr nimmt ihre Orientierungslosigkeit zu und ihr Tag-Nacht-Rhythmus kehrt sich zunehmend um. Das ist eine sehr belastende Situation für Ihren Sohn, der zwar überwiegend im Homeoffice arbeitet, aber keine Nacht mehr durchschläft. Linde hat sogar schon zwei Mal mitten in der Nacht das Haus verlassen – nur mit ihrem Nachthemd bekleidet.

Maik überlegt, wie er der Situation Herr werden kann, da er dem Wunsch seiner Mutter – so lange wie möglich zu Hause wohnen – entsprechen möchte. Was tun!?

Maik kommt auf folgende Ideen:

  1. Er könnte nachts das Bettgitter hoch machen, damit seine Mutter nicht mehr aus dem Bett kommt, um wenigstens ein einen erholsamen Schlaf zu haben.
  2. Da seine Mutter nicht ohne Rollator aufstehen kann, wäre es vielleicht gut, dass Pflegebett so weit wie möglich runterzufahren und den Rollator vom Bett wegzustellen
  3. Ohne Brille und Schuhe traut sich Linde nicht loszugehen, deswegen könnte Maik die beiden Dinge (weg) auf den Stuhl neben der Zimmertür legen.
  4. Reicht es vielleicht schon die Haustür abzuschließen, damit seine Mutter das Haus nicht mehr verlässt?
  5. Maik überlegt weiter: Linde wacht auch in ihrer Mittagsruhe meist aus ihrem Sessel auf und läuft unkontrolliert herum. Er könnte einen Sessel mit tieferer Sitzfläche kaufen, damit seine Mutter nicht mehr aufstehen kann.
  6. Die beste Idee kommt ihm zum Schluss: Lindes Hausarzt könnte ihr beruhigende Medikamente verschreiben, die sie nachts etwas müder und ruhiger machen.

Bevor Maik diese Maßnahmen umsetzt, spricht er beim nächsten Beratungsbesuch mit dem Pflegedienst darüber. Die verantwortliche Pflegekraft schiebt diesen ganzen Maßnahmen sofort den Riegel vor:

 

Alle Ihre Ideen stellen einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und gehören zu den sog. Freitheitsentziehenden Maßnahmen.
Sie dürfen keinesfalls ohne richterliche Anordnung umgesetzt werden!


Maik ist verzweifelt, was soll er nur tun? Die Pflegekraft klärt auf:

Auch Menschen mit Demenz haben das Recht sich frei zu bewegen. Dies ist ein Grundrecht und daher stellt jede Einschränkung dessen, eine Form von Gewalt dar. Vielmehr muss es um die Ermöglichung und Förderung von freiheitlicher Bewegung gehen und nicht darum, diese zu verhindern. Dazu gehöre bspw. auch eine besonders komplizierte Schließvorrichtung, wie einen schwer zu drehenden Türknauf zu installieren, sodass die Tür zwar nicht verschlossen werden muss, aber Linde sie nicht aufbekommt.

Da das Grundrecht so einen hohen Stellenwert hat, ist eine richterliche Einzelfallprüfung nötig. Es muss abgewogen werden, ob der gewünschte Zweck höher wiegt als die Einschränkung des Grundrechts – eine schwierige Prüfung.

Erfahrungsgemäß schaden freiheitsentziehende Maßnahmen in den meisten Fällen mehr, als dass sie einen umfassenden Nutzen bringen. Denn gerade bei Menschen mit Demenz können dadurch Symptome, wie innere Unruhe, Bewegungsdrang und Aggression verstärkt werden. Zudem darf die Möglichkeit einer Retraumatisierung nicht vernachlässigt werden. Gerade ältere Menschen haben evtl. in der Vergangenheit traumatische Erlebnisse mit räumlicher Enge, Fesseln, Flucht oder Schlimmeres gemacht – Erlebnisse, die durch den Freiheitsentzug getriggert werden könnten. Neben diesen psychischen Gesundheitsfolgen gibt es auch körperliche Schäden:

  • Hautabschürfungen durch Fixierung
  • Erhöhte Sturzgefahr (da Betroffene auch versuchen über Bettgitter zu steigen)
  • Druckgeschwüre oder Thrombosen
  • Neben- und Wechselwirkungen der Medikamente

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Freiheitsentziehenden Maßnahmen werden in § 1831 BGB geregelt. Sie müssen grundsätzlich durch ein Gericht bestimmt und sofort beendet werden, sobald sie nicht mehr notwendig sind.

Lindes Pflegekraft zeig sich im Gespräch betroffen:

 Oft werden Freiheitsentziehende Maßnahmen angewandt, um die Pflege zu erleichtern, Frust, Zeitmangel oder Ängste abzubauen. Diese Gründe sind jedoch keine Rechtfertigung für Medikation, Fixierung und Co.

Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten die Notwendigkeit von FEM zu reduzieren:

    • Bewusstsein schaffen: Die Vermittlung von Wissen zu diesem Thema sensibilisiert Angehörige und Pflegekräfte in den Einrichtungen
    • Organisationskultur: Gerade in Pflegeeinrichtungen muss es Gewaltschutzkonzepte und regelmäßige Schulungen zum Thema geben
    • Biografiearbeit: Häufig lassen sich innere Unruhe, Ängste oder ein umgekehrter Tag-Nacht-Rhythmus anhand lebensbezogener Ereignisse erklären. Daraufhin können Anpassungen vorgenommen werden, die sowohl pflegenden Angehörigen als auch Pflegekräften helfen brenzliche Situationen zu entschärfen. Eine dezidierte Ursachenforschung lohnt sich immer.
    • Monitoring der Medikation: Es gibt nicht wenige Erkrankte, die mehr als fünf Tabletten tgl. einnehmen. Häufig sind die Wechselwirkungen dieser vielen Arzneimittel nicht ausreichend erforscht, sodass als Nebenwirkung innere Unruhe, Laufdrang aber auch Müdigkeit und Gereiztheit entstehen können. Der geschulte Blick eines Geriaters kann die sog. Polypharmazie minimieren. Dies birgt die Chance schädliche Symptome zu reduzieren.
    • Bewegungstraining: Gezieltes körperliches Training hilft als Sturzprophylaxe und mindern den Bewegungsdrang der Betroffenen
    • Nachbarschaft ins Boot holen: Sollte sich der Bewegungsdrang nicht reduzieren und besteht die Gefahr weiterhin, dass der / die Betroffene das Haus verlässt, ist es ratsam Nachbarn zu informieren, die ebenfalls mit offenen Augen unterstützen können.

„Aber was ist mit Demenz?“ – fragt Maik.

Gerade Fortgeschrittene Demenzerkrankung kann Angehörige vor erhebliche Herausforderung stellen. Hier ist wichtig, auch auf sich zu achten.

erwidert die Pflegekraft.

Sie haben schon einen ersten richtigen Schritt getan, indem Sie sich professionelle Beratung gesucht haben. Es gibt weitere Möglichkeiten, die Sie berücksichtigen sollten:

  • Zuerst: Gestehen Sie sich zu, dass Sie nicht perfekt sind, sondern es Situationen gibt, in denen Sie nicht weiterwissen – das ist völlig normal.
  • Fordern Sie ihr Umfeld (Familie) auf, sich aktiv zu beteiligen.
  • Schreiben Sie sich Fragen und Situationen konkret auf und stellen diese beim nächsten Beratungsbesuch des Pflegedienstes.
  • Beziehen Sie den Hausarzt bzw. Neurologen mit ein.
  • Nutzen Sie Pflegekurse oder Schulungen und wenden Sie sich an ein Hilfehotlines, wie dem von der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft
  • Rechtliche Beratung erhalten Sie zudem vom BIVA-Pflegeschutzbund

Wann sind Freiheitsentziehende Maßnahmen rechtlich erlaubt?

Maßnahmen zur Einschränkung der (Bewegungs-)Freiheit sind dann notwendig, wenn Gefahr für Leib und Leben der Betroffenen oder andere Personen besteht. Das wäre bspw. dann der Fall, wenn eine stark an Demenz erkrankte Person sich ständig den Katheter oder die Sonde abziehen möchte oder permanent auf die Straße läuft. Freiheitsentziehende Maßnahmen werden dann genehmigt, wenn Betroffene die negativen (Gesundheits-)Folgen ihres Handels nicht mehr einschätzen können.

Grundsätzlich ist dafür eine richterliche Genehmigung nötig, es sei denn, ein Arzt attestiert der betroffenen Person eine der folgenden drei Dinge:

  • Bewegungsunfähigkeit
  • mangelnde Kontrolle über die eigenen Bewegungen
  • fehlende Möglichkeit der Willensbildung

Sie sehen, sagt die Pflegekraft, es handelt sich hier um eine hochindividuelle und sehr differenzierte Entscheidungsfindung.

Maik versteht nun besser. Letztlich will er das Beste für seine Mutter. Dennoch kann er nicht rund um die Uhr um sie aufpassen.

Vielleicht ist es an der Zeit sich zeitweise Entlastung zu verschaffen. sagt die Pflegekraft. Haben Sie schon einmal über eine Tagespflege nachgedacht?

Beide beraten sich weiter, während Linde im Sessel nebenan ihren Tee schlürft.

 

Quellen und weitere Infos unter:

https://www.zqp.de/thema/freiheitsentziehende-massnahmen/ (Zugriff: 11.08.2026)

Gerne empfehlen wir auch die Empfehlungen des Bayrischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, unter: https://www.bestellen.bayern.de/med/97905ef0-b4a5-11f0-81ee-c3fc7d0a3316/4b0e6a70-1059-11d9-4c85-9d915831e9eb/0/stmgp_pflege_002.pdf

 

 

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