Stärkung der Selbstbestimmung auch bei Demenz
Deutsche Alzheimer Gesellschaft begrüßt die Neuregelung des Betreuungsrechts
Berlin, 5. März 2021. Heute wurde im Deutschen Bundestag das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) beschlossen. Es sieht eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts derjenigen vor, denen ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt wird. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) begrüßt, dass damit die Unterstützung des selbstbestimmten Handelns der Betreuten gesetzlich verankert wird.
Menschen mit Demenz haben Wünsche, individuelle Bedürfnisse und Präferenzen, welche respektiert und in den Lebensalltag integriert werden sollten, solange dadurch kein Schaden entsteht. Im Verlauf der Erkrankung nimmt zwar die geistige Leistungsfähigkeit ab, doch oft sind es Kleinigkeiten im Alltag, die einen großen Unterschied im persönlichen Wohlbefinden ausmachen können. Durch die Reform wird die Wertschätzung der individuellen Bedürfnisse auch in den letzten Lebensphasen zum Ausdruck gebracht.
„Wir haben lange darauf gewartet, dass die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an die Selbstbestimmung der Betroffenen auch in Deutschland umgesetzt werden“, sagt dazu Monika Kaus, 1. Vorsitzende der DAlzG. „Für die Betreuer ergeben sich durch die gesetzliche Verankerung, Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen ermitteln zu müssen, neue Herausforderungen. Bei Menschen mit fortgeschrittener Demenz ist dies nicht immer sprachlich möglich und muss auf nicht-sprachlichen Wegen erfolgen. Es sollten jetzt schnellstmöglich Schulungsangebote entwickelt werden, die Betreuer dazu befähigen.“ Nach 6 Jahren soll das Gesetz hinsichtlich der Selbstbestimmung evaluiert werden. Dann wird sich zeigen, ob die Umsetzung der UN-Konvention an dieser Stelle gelungen ist.
Die DAlzG hat erst vor kurzem Empfehlungen dazu veröffentlicht, wie die Selbstbestimmung von Menschen mit Demenz in allen Phasen der Erkrankung gestärkt werden kann. Die „Empfehlungen zur Selbstbestimmung bei Demenz“ wurden vom Arbeitsausschuss Ethik der DAlzG erarbeitet. Dieses Gremium setzt sich aus Experten verschiedener Disziplinen zusammen und erarbeitet regelmäßig Empfehlungen zu ethischen Fragestellungen, die sich für Angehörige und Fachpersonen in der Begleitung von Menschen mit Demenz ergeben.
Die Empfehlungen stehen auf der Homepage der DAlzG zum Download zur Verfügung unter www.deutsche-alzheimer.de/angehoerige/ethische-fragestellungen.html
Hintergrund
In Deutschland leben heute etwa 1,6 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Etwa zwei Drittel davon werden in der häuslichen Umgebung von Angehörigen betreut und gepflegt. Jährlich erkranken rund 300.000 Menschen neu. Ungefähr 60 Prozent davon haben eine Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzerkrankten wird bis 2050 auf 2,4 bis 2,8 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in Prävention und Therapie gelingt.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft engagiert sich für ein besseres Leben mit Demenz. Sie unterstützt und berät Menschen mit Demenz und ihre Familien. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und ist ein unabhängiger Ansprechpartner für Medien, Fachverbände und Forschung. In ihren Veröffentlichungen und in der Beratung bündelt sie das Erfahrungswissen der Angehörigen und das Expertenwissen aus Forschung und Praxis. Als Bundesverband von mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften unterstützt sie die Selbsthilfe vor Ort. Gegenüber der Politik vertritt sie die Interessen der Betroffenen und ihrer Angehörigen.
Die DAlzG setzt sich ein für bessere Diagnose und Behandlung, mehr kompetente Beratung vor Ort, eine gute Betreuung und Pflege sowie eine demenzfreundliche Gesellschaft.