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Ihre Untertützung ist gefragt

Nach dem Beitragsstabilisierungsgesetz plant die Bundesregierung aktuell weitere Sparmaßnahmen durch das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Was als Reform kaschiert wird, bedeutet insbesondere für die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen diverse Kürzungen von Leistungen.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. stellt sich dagegen und ruft mit dieser Infoseite dazu auf, eine Änderung der geplanten Maßnahmen zu bewirken.

Es ist nicht alles schlecht am aktuellen Referentenentwurf, deshalb möchten wir Ihnen nachstehend einen Überblick der wesentlichen Neuerungen geben:

Das Gesetz sieht folgende positiven Neuerungen vor:

  Der bisherige Entlastungsbetrag wird ab 2027 als „Sozialraumbudget“ auf 175 € aufgestockt.

  Ab 2028 sollen die verschiedenen Beratungsangebote in einer individuellen „Pflegebegleitung“ zusammengeführt werden.

  Ab 2028 sollen im Internet – über ein neues Online-Portal – Informationen über Leistungen der Pflegeversicherung (und Anbieter) zentral an einem Ort verfügbar sein. Auch Anträge sollen über das Portal gestellt werden können.

  Ab 2028 sollen in Akutsituationen akute Kurzzeitpflegeplätze bzw. „Akutpflegedienste“ zur Verfügung stehen (z.B. Ausfall der/des pflegenden Angehörigen).

  Aus dem Pflegegeld wird das Entlastungsbudget“, aus den Sachleistungen das „Sachleistungsbudget“. Beide Beträge werden ab 2027 je nach Pflegegrad um ca. 6% – 12% erhöht.

Erläuterung:

Häufig sind Leistungen undurchsichtig und schwer zu koordinieren, das soll sich 2028 ändern. Eine Budgetlösung soll her. Diese wird von der Praxis schon lange gefordert, da es auch die Wahlmöglichkeit der Betroffenen flexibilisiert – ein guter Anfang. Denn damit wird die Patientenautonomie gestärkt und die Leistungen werden entsprechend der anzunehmenden allgemeinen Kostensteigerungen angepasst. Es geschieht also eine Dynamisierung der Pflegeleistungen – das ist positiv! Zudem hilft es Betroffenen das gesamte Wissen der Pflegeversicherung an einer Stelle im Web zu finden und sogar Anträge über die geplante Online-Plattform stellen zu können. Der Bund schafft hier die Rahmenbedingungen für mehr Klarheit und möglicherweise einer effizienteren Antragstellung.

Das sind die kritischen Punkte:

  Ab 2027 wird der Zugang zu den Pflegegraden 1, 2 und 3 schwieriger, weil die Punktwerte, die in der Begutachtung des medizinischen Dienstes erreicht werden müssen, hochgesetzt werden.

Das bedeutet noch größere Hürden bei der Einstufung. Schon jetzt führt fast jeder dritte Widerspruch gegen ein Pflegegutachten zum Erfolg. Der Prozess ist schon seit Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 mit starken Unsicherheiten seitens der Betroffenen verbunden. Es erscheint, als ob das Erschweren des Zugangs zum Pflegegrad lediglich der Reduktion von Kosten dient und weniger einer begründeten Kurskorrektur. Unsere Befürchtung ist, dass letztlich Hilfe nicht mehr ankommt, wo sie gebraucht wird und Betroffene noch mehr um ihr Recht auf Pflegeleistungen kämpfen müssen.

  Zudem wird bei neueingestuften Personen mit PG 2 und 3 das Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten um 50% gekürzt.

In der Gesetzesbegründung zu diesem Punkt wird der Beginn einer Pflegebedürftigkeit auf einen erhöhten Beratungsaufwand reduziert. Eine solche Regelung entbehrt allerdings jeder Logik der Lebensrealität von Betroffenen. Gerade zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit gibt es einen hohen Organisationsaufwand. An dieser Stelle braucht es finanzielle Stabilität und einen gesicherten Rückhalt.

  Beiträge für pflegende Angehörige zur Rentenversicherung werden um 30% gekürzt.

Ein Schlag ins Gesicht für alle betroffenen Angehörigen. Ausgerechnet die Personengruppe, welche die Garanten des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ ist, erhält weniger Rentenbeiträge. Hier besteht die Gefahr, dass pflegende Angehörige aufgrund der dann geringeren Rentenhöhe in Altersarmut geraten. Zudem könnten sie sich gezwungen sehen, wieder mehr zu arbeiten, wodurch wiederum mehr Pflegebedürftige in eine stationäre Versorgung abgleiten könnten – die dann entstehende Kostensteigerung für bspw. die Sozialhilfe-Träger würden die öffentliche Hand noch mehr belasten. D. h. Kosten, welche an einem Ende gespart werden, vermehren sich an einer anderen Stelle – aus unserer Sicht ist diese Kürzung alles andere als zielführend und sollte verhindert werden. Es ist die DNA unseres Sozialstaates subsidiäres Engagement zu monetär zu vergüten – hier verlieren die Menschen, die sich täglich aufopfern.

  In Pflegegrad 1 wird ab 2027 der „Entlastungsbetragkomplett gestrichen. Das „Sozial­raumbudget“ steht erst ab PG 2 zur Verfügung.

Begründet wird diese Änderung damit, dass bei Pflegegrad 1 eher Beratung und Prävention im Vordergrund stehen sollen. Wir widersprechen dieser Auffassung. Ein Pflegegrad bescheinigt einen Pflegebedarf. Gibt es einen Pflegebedarf, dann sollten den erhobenen Defiziten auch mit entsprechenden Unterstützungsleistungen Rechnung getragen werden. Bei Pflegegrad 1 auf Prävention abzustellen ist zu spät. Krankheitsvorsorge sollte bereits VOR Eintreten der Pflegebedürftigkeit fokussiert werden und ist unserer Meinung nach eine wichtige Leistung der Krankenkassen. Selbst wenn Prävention in die Logik der Pflegeversicherung Einzug hält, dann als Querschnittsaufgabe über alle anderen Pflegegrade hinweg. Der Abschaffung des Entlastungsbetrags muss daher Einhalt geboten werden.

 Ab 2027 fällt die Leistung „Verhinderungspflege“ komplett weg. Damit werden „Alltagsunterstützende Angebote“ nur noch aus dem neuen „Sozialraumbudget“ finanziert. Somit entfällt auch die Möglichkeit einer privat organisierten Pflegeperson über die Verhinderungspflege (z.B. während eines Urlaubs der/des pflegenden Angehörigen.)

Zwar gibt es das Sozialraumbudget, aber es ist weniger flexibel (siehe n. Punkt). Das gemeinsame Kurzzeit- und Verhinderungsbudget bot bisher flexible Entlastungsmöglichkeiten an. Gerade bei extremen Versorgungsspitzen (wie z. B. einem Klinikaufenthalt) oder bei vorrübergehender Abwesenheit der Pflegeperson (Reha, Klinik, Erholgung) war dieser Einsatz eine gelungene Leistung zur Unterstützung pflegender Angehöriger. Der Wegfall der Verhinderungspflege wird in der Praxis zu mehr Belastungen von Betroffenen und Angehörigen führen.

Der Zuschlag für den Kostenanteil der Pflege im Pflegeheim wird in größeren Abständen erhöht (18 statt bisher 12 Monate).

Dadurch werden insgesamt (noch) höhere Zuzahlungen im Heim notwendig. D. h. Menschen werden wieder mehr Sozialhilfe-Leistungen beantragen müssen. Wir finden, hier zeigt sich ein strukturelles Problem: Wenn Menschen die vor dem Heimeinzug nicht von Armut bedroht werden, plötzlich im rechtlichen Sinne arm sind läuft im System der Sozialen Sicherung etwas schief. Diese Änderung führt ebenfalls zu einer höheren Belastung seitens der Betroffenen aber auch der Pflegeheime, die so schon hohe Zahlungsrückstände der Sozialhilfeträger beklagen.

⇒Hier erhalten Sie unsere Stellungnahme und die Pro und Contra-Liste zum Downloaden:
Stellungnahme_PNOG_04-08-2026 (PNOG)
Pro-Contra-PNOG_2026 (PDF)

Fazit:

Obwohl es mir den Budgetlösungen gute Ansätze gibt, sind die Kürzungen der Leistungen höchst dramatisch.
Sie bedeuten erhebliche Einschnitte in der Lebensrealität von Pflegebedürftigen und deren pflegenden Angehörigen.
Wir als Deutsche Alzheimer-Gesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e. V. stellen uns gegen diesen Entwurf!

Was können wir tun?

Das PNOG ist noch nicht beschlossen!

Die Diskussionen in der Bundesregierung und mit den Bundesländern laufen noch.
Je mehr Betroffene sich an ihre Abgeordneten wenden, umso stärker wird der Druck auf die Politik, den Gesetzentwurf noch einmal zu ändern.

Was wir bereits getan haben:
  • Ein dringendes Schreiben an unsere Ministerpräseidentin Manuela Schwesig und unsere Sozialministerin Fr. Stefanie Drese (SPD, M-V) gesandt.
  • Einen Brandbrief an alle Sozialpolitischen Sprecher der Fraktionen im Landtag M-V geschickt.
Lassen Sie uns jetzt gemeinsam aktiv werden!

Gehen Sie ins Wahlkreisbüro vor Ort oder schreiben Sie dem Abgeordneten, was das PNOG für Sie persönlich bedeuten würde.
Unter www.abgeordnetenwatch.de finden Sie heraus, wer für Ihren Wahlkreis im Bundestag sitzt und suchen Sie im Internet nach seiner Mailadresse.
Sie können Ihr Anliegen somit direkt an die Abgeordneten richten.

Einen vorformulierten Brief (als Inspiration) für Ihren Abgeordneten finden Sie hier:

Dringende Bitte zum Pflegeneuordnungsgesetz (Word)
Dringende Bitte zum Pflegeneuordnungsgesetz (PDF)

Laden Sie sich den Brief herunter, passen Sie ihn – wenn gewünscht – gerne an und schicken Sie diesen an Ihren Abgeordneten.

Unterschreiben Sie auch die laufende Petition :

https://www.openpetition.de/petition/online/finger-weg-von-verhinderungspflege-flexirente-kuerzungen-millionen-menschen-sind-betroffen

Helfen Sie in einem demokratischen Prozess das Ruder herumzureißen und teilen Sie diese Webseite mit anderen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Quellen:
Rundschreiben des Bundesverbandes der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft
https://pflegewaechter.de/blog/pflegeleistungen/pflegereform-2026-gesetzentwurf-verluste/ (30.07.2026)